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Regelungen zu Datenschutz und Datensicherheit in Auftragsverhältnissen

AV-Vertrag

Im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) muss zwischen dem Auftraggeber (Kunde) und dem Auftragnehmer (DREI-D Direktwerbung GmbH & Co. KG) ein sogenannter Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AV) geschlossen werden. Bitte füllen Sie den AV-Vertrag, den Sie an den gekennzeichneten Stellen lediglich mit Ihren Daten füllen müssen, aus. Überprüfen Sie ebenso noch die Angaben zu „2 Art der personenbezogenen Daten, Kategorien betroffener Personen“.

Wenn soweit alles den Anforderungen entspricht, drucken Sie den Vertrag in zweifacher Ausfertigung aus, unterschreiben diese auf der letzten Seite und senden Sie diese per Post an:

DREI-D Direktwerbung GmbH & Co. KG
z.Hd. Datenschutzbeauftragter
Daimlerstr. 10
25337 Elmshorn

Wir ergänzen den Vertrag um die von uns zu liefernden „Technischen und Organisatorischen Maßnahmen“ (Anlage 1), sowie ggf. um die Anlage 2 „Genehmigte Subunternehmer“ und senden Ihnen ein Exemplar von uns unterschrieben zurück.

DREI-D Datenschutzmanagement